Namensänderung

Namensänderung

Im Februar 2014 hat das Bundeskabinett eine Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsrecht ergänzt, wodurch Namensänderungen von Assyrern erheblich erleichtert wurden. Die Verwaltungsvorschrift wurde vor allem durch einen weiteren Grund für eine Namensänderung ergänzt.

Bislang liegt ein solcher vor, wenn der Nachname zum Beispiel offenkundig abstoßend wirkt. Laut Kabinettsbeschluss liegt ein solcher Grund künftig aber auch dann vor, wenn ein aufgezwungener Name „Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung“ ist.

Bei einem Antrag zur Änderung des Familiennamens kann man sich bei der zuständigen Behörde nun auf den neu eingefügten Absatz 44a in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) berufen:

„Ist ein zwangsweise eingeführter Familienname Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung, so kann der ursprüngliche Familienname für den Betroffenen sowie für seine Abkömmlinge durch eine Namensänderung wiederhergestellt werden.“

Bekanntmachung im Bundesanzeiger (PDF)

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